Stahlmarkt Consult Blog

In meinem Stahlmarkt-Blog befasse ich mich mit Neuigkeiten aus der Stahlmarkt-Welt und analysiere Trends und Marktentwicklungen.

Antidumpingverfahren gegen Rostfrei-Importe aus China und Taiwan - Schnelles Handeln gefragt

Am 26. Juni 2014 hat die EU-Kommission im EU-Amtsblatt die Eröffnung eines Antidumping-Verfahrens gegen die Einfuhren von kaltgewalzten rostfreien Stahlerzeugnissen aus China und Taiwan bekannt gegeben. Innerhalb dieser Produktgruppe sind alle Güten, Abmessungen und Oberflächenbehandlungen betroffen. Betroffene Verwender dieses Materials, die sich in das Verfahren einbringen wollen, müssen schnell handeln. Denn die von der Kommission gesetzten Fristen sind mit 10 bis 15 Tagen absurd kurz.

 

Mit dem Verfahren wird eine neue Runde im Kampf der EU-Hersteller zur Abwehr von Stahleinfuhren aus China eröffnet. Zuletzt waren im September 2012 Antidumpingzölle von bis zu 57,8% gegen Einfuhren von Stahl mit organischem Überzug aus China verhängt worden, die dann 2013 auf bis zu ca. 26% gesenkt worden sind.

Das jetzige Verfahren geht zurück auf einen Antrag des europäischen Stahlverbandes Eurofer. Dieser hatte bereits 2007/2008 versucht, Zölle auf Rostfrei-Einfuhren aus China durchzusetzen. Offiziell aufgrund der geänderten Marktlage wurde dieses Verfahren Anfang 2009 eingestellt. Allerdings hatten damals auch etliche Abnehmer vehement der Einführung von Zöllen widersprochen und einzelne Verfahrenselemente kritisiert.

Eurofer begründet den Antrag damit, dass die Einfuhren in die EU aus China und Taiwan im Jahr 2013 in einer „alarmierenden Rate“ gewachsen seien. Ihr Marktanteil in der EU sei von 2010 bis 2013 um 65% gewachsen. Im April 2014 habe er über 14% gelegen. Die Dumping-Marge betrage 20%. Aufgrund dieser Mengen- und Preiseffekte sei den EU-Herstellern ein erheblicher Schaden entstanden.

In dem Verfahren wird nun untersucht, ob Dumping vorliegt, ob dadurch eine Schädi-gung der EU-Hersteller entstanden ist und ob die Verhängung von Einfuhrzöllen im Interesse der EU liegen würde. Innerhalb von neun Monaten kann ein vorläufiger Zoll verhängt werden, innerhalb von 15 Monaten soll das Verfahren abgeschlossen sein.

Über das Für und Wider von Anti-Dumping-Zöllen kann man lange streiten und wird je nach Perspektive zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Umgangssprachlich wird der Begriff „Dumping“ für Alles verwendet wird, was billiger ist. In einem AD-Verfahren wird Dumping aber in einem komplizierten Prozess nach verschiedenen Kriterien untersucht. Hierbei bestehen allerlei Ermessensspielräume.

Dies gilt noch viel mehr für das „Interesse der Gemeinschaft“, denn hier kommen zu den Interessen der EU-Hersteller diejenigen der Händler, Industriekunden und Endverbraucher dazu.

Die deutschen Einfuhren an den in Frage stehenden Erzeugnissen lagen im Jahr 2013 bei ca. 540.000 Tonnen. Davon kamen ca. 23.000 Tonnen aus Taiwan und knapp 11.000 Tonnen aus China. Daher dürfte die Zahl derjenigen, die das Material direkt beziehen, überschaubar sein. Auf EU-Ebene lag der Marktanteil der Drittlandseinfuhren im Jahr 2013 insgesamt bei knapp 21% und auf Einfuhren aus Asien entfiel dabei der Löwenanteil. Hier dürfte die Zahl der direkt betroffenen Unternehmen schon größer sein.

Ungleich größer ist die Zahl der indirekt betroffenen Unternehmen. Dies sind nämlich alle Verbraucher von kaltgewalzten rostfreien Flacherzeugnissen in der EU. Denn die Verhängung eines Zolls, in welcher Höhe auch immer, würde den Wettbewerb auf dem von nur noch wenigen Anbietern dominierten EU-Markt reduzieren und die Auswahlmöglichkeiten der Kunden erheblich einschränken. Tendenziell sind dann höhere Preise zu bezahlen und es entstünde ein Kostennachteil zu Wettbewerbern außerhalb der EU.

Die zu untersuchenden Fragen sind ebenso komplex wie die Interessen vielfältig sind. Umso bedauerlicher sind die hohen Hürden, die die EU-Kommission für eine Mitwirkung am Verfahren aufbaut und die für viele betroffene Unternehmen zu hoch sein werden. An erster Stelle stehen dabei die unverschämt kurzen Fristen von zehn bis 15 Tagen (!), die für eine Anmeldung des eigenen Interesses gesetzt werden. Es lässt sich nicht bestreiten, dass dies –erst recht, wenn die Veröffentlichung unmittelbar vor Beginn der Sommerpause erfolgt - dem Antragsteller in die Hände spielt.

Betroffene Kunden sollten sich dennoch nicht abschrecken lassen. Die Teilnahme am Verfahren als Verwender ist zwar kompliziert, aber nicht aussichtslos. StahlmarktCon-sult Andreas Schneider bietet Ihnen gerne Unterstützung an.

Steigende Importe heizen den Wettbewerb an
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Stahlmarkt Consult Andreas Schneider | Schleiermacherstr. 7 | 51377 Leverkusen Tel.: 0214 / 3122 8164 | E-Mail: info(at)stahlmarkt-consult.de

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